Inhaltsverzeichnis
In der Buchhaltung kommt diese Frage fast immer auf: Die Werbefläche für das Pflegefahrzeug, verbuchen wir das als Spende? Das ist verständlich, schließlich geht es um einen guten Zweck. Die Antwort lautet trotzdem Nein. Sozialsponsoring ist keine Spende, und dieser Unterschied hat steuerliche Folgen für beide Seiten.
Der Unterschied
Eine Spende ist eine Zuwendung ohne Gegenleistung. Beim Sponsoring fließt eine Gegenleistung, nämlich die Werbefläche und damit die Sichtbarkeit. Deshalb wird Sponsoring steuerlich anders behandelt als eine Spende.
Für Sponsor:innen: Betriebsausgabe statt Spendenabzug
Weil Sie als Sponsor:in eine konkrete Werbeleistung erhalten, ist Ihr Aufwand in der Regel eine Betriebsausgabe mit der Möglichkeit zum Vorsteuerabzug, nicht ein Spendenabzug. Für viele Unternehmen ist das einfacher als der Spendenweg. Ob und wie das in Ihrem Fall greift, hängt von Ihrer steuerlichen Situation ab und gehört in die Hände Ihrer Steuerberatung.
Für Einrichtungen: eine steuerpflichtige Leistung
Die Einrichtung stellt die Werberechte zur Verfügung. Auch das ist steuerlich eine Leistung und kein geschenkter Vorteil. Im Vertrag ist das so geregelt:
„Nach der derzeit gültigen Steuergesetzgebung erbringen die Parteien mit dem Beginn der Nutzungsdauer eine sonstige Leistung. Das Unternehmen stellt für die Nutzungsüberlassung eine Rechnung, der Kooperationspartner für die Überlassung der Werberechte eine Rechnung mit Mehrwertsteuer in gleicher Höhe. Alternativ ist das Unternehmen berechtigt mit Gutschrift abzurechnen.“
Es entsteht also ein gegenseitiger Leistungsaustausch, der mit Umsatzsteuer abgerechnet wird, per Rechnung oder per Gutschrift. Für gemeinnützige Einrichtungen kann das Folgen für den steuerlichen Bereich haben. Auch das klärt die Steuerberatung.
Warum wir das so sagen
Mit dem Wort „Spende“ zu werben wäre einfach, aber es wäre falsch und würde Ihnen steuerlich schaden. Sozialsponsoring ist ein Geschäftsmodell mit sozialer Wirkung, kein Spendenmodell. Was dahintersteckt, steht im Ratgeber Was ist Sozialsponsoring?.
Förderung anfragen · Was ist Sozialsponsoring? · Alle Fragen & Erfahrungen
Häufige Fragen
Ist Sozialsponsoring steuerlich absetzbar?
Für Sponsor:innen in der Regel als Betriebsausgabe, nicht als Spende. Den Einzelfall klärt Ihre Steuerberatung.
Kann ich es als Spende geltend machen?
Nein. Weil eine Gegenleistung fließt, ist es keine Spende im steuerlichen Sinn.
Fällt Umsatzsteuer an?
Ja. Der Vertrag sieht einen Leistungsaustausch mit Mehrwertsteuer vor, abgerechnet per Rechnung oder Gutschrift.
Was bedeutet das für eine gemeinnützige Einrichtung?
Die Überlassung der Werberechte ist eine steuerpflichtige Leistung. Welche Folgen das im Einzelfall hat, klärt die Steuerberatung.
Ersetzt dieser Text eine Steuerberatung?
Nein. Er gibt allgemeine Orientierung. Verbindlich ist Ihre Steuerberatung oder das Finanzamt.