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Stellen Sie sich vor, Sie führen einen Handwerksbetrieb am Ort. Ein Caritiva-Projekt aus Ihrer Region liegt auf dem Tisch, ein Pflegefahrzeug, das über Werbeflächen finanziert wird, und Sie überlegen, eine davon zu belegen. Bevor Sie unterschreiben, wollen Sie eines genau wissen: Worauf lasse ich mich zeitlich ein, und wie komme ich wieder heraus? Genau das klären wir hier.

Kurz vorweg: Ihr Vertrag ist ein eigener

Als Sponsor:in schließen Sie einen Werbevertrag mit Caritiva und mieten eine Werbefläche. Das ist nicht dieselbe Vereinbarung, die die soziale Einrichtung mit Caritiva hat. Beide Verträge haben eigene Fristen. Wie der Einrichtungs-Vertrag aussieht, lesen Sie unter Caritiva-Vertrag verstehen.

Wie lange läuft Ihr Werbevertrag?

Sie wählen beim Abschluss die Erst-Werbelaufzeit von fünf oder zehn Jahren. Diese Laufzeit ist zugleich die Mindestvertragslaufzeit. Im Vertrag steht es so:

Aus dem Vertrag

„Die Mindestvertragslaufzeit und die Erst-Werbelaufzeit betragen jeweils … 5 bzw. 10 Jahre. … Sofern der Vertrag nicht bis 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 5 Jahre … Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben an den Vermieter übermittelt werden.“

Zwei Zeitpunkte sind wichtig: Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Unterschrift. Die Werbelaufzeit, also wann Ihre Werbung tatsächlich sichtbar wird, beginnt mit der Auslieferung des Werbeträgers an die Einrichtung. Über diesen Start informieren wir Sie schriftlich.

Wie Sie kündigen

Sie können zum Ende der Laufzeit kündigen. Wichtig sind drei Punkte: schriftlich, per Einschreiben und spätestens sechs Monate vor Ablauf. Maßgeblich ist, dass die Kündigung bei Caritiva ankommt. Versäumen Sie die Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere fünf Jahre, danach jeweils wieder um fünf, mit derselben Sechs-Monats-Frist.

Wenn sich der Vertrag verlängert

Bei einer Verlängerung dürfen Sie einen neuen Werbetext platzieren. Die Preise werden für den Verlängerungszeitraum an die allgemeine Preisentwicklung (Verbraucherpreisindex) angepasst. Auch hier gilt: Wer sechs Monate vorher kündigt, steigt aus.

Was, wenn das Projekt nicht zustande kommt?

Die Sponsorensuche und Produktion vor Ort brauchen Zeit. Dafür hat Caritiva bis zu 18 Monate ab Vertragsschluss. Lässt sich das Gesamtprojekt in dieser Zeit nicht realisieren, entstehen Ihnen keine Erfüllungs- oder Schadensersatzansprüche, und bereits gezahlte Beträge werden Ihnen zurückerstattet. Das Risiko eines nicht zustande gekommenen Projekts tragen Sie also nicht.

Der Unterschied zur Einrichtung auf einen Blick

  • Sie als Sponsor:in (Werbevertrag): fünf oder zehn Jahre, Kündigung sechs Monate vorher per Einschreiben, Verlängerung um fünf Jahre.
  • Die Einrichtung (Nutzungsvereinbarung): zwei mal fünf Jahre, Kündigung zwölf Monate vor Ablauf der zweiten Periode.

Zwei Verträge, zwei Fristen. Das ist gewollt, weil beide Seiten unterschiedliche Rollen haben.

Sponsor:in werden · Wie Caritiva Sponsor:innen findet · Alle Fragen & Erfahrungen

Häufige Fragen

An welche Laufzeit binde ich mich als Sponsor:in?

An fünf oder zehn Jahre, das wählen Sie beim Abschluss. Diese Erst-Werbelaufzeit ist zugleich die Mindestvertragslaufzeit.

Wie kündige ich meinen Werbevertrag?

Schriftlich, per Einschreiben, spätestens sechs Monate vor Ablauf. Entscheidend ist der Zugang bei Caritiva.

Verlängert sich der Vertrag automatisch?

Ja, um jeweils fünf Jahre, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Bei einer Verlängerung können Sie einen neuen Werbetext einsetzen.

Was passiert, wenn das Projekt nicht zustande kommt?

Caritiva hat bis zu 18 Monate Zeit. Klappt die Realisierung nicht, haben Sie keine Nachteile, gezahlte Beträge werden zurückerstattet.

Ist das derselbe Vertrag wie der der Einrichtung?

Nein. Ihr Werbevertrag und die Nutzungsvereinbarung der Einrichtung sind getrennt und haben unterschiedliche Fristen (Sie: sechs Monate, Einrichtung: zwölf Monate).